Gemeindeverwaltung Tecknau

Dienstleistungen

Abfall

Abfuhr Hauskehricht: Mittwoch

Der Abfall darf erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Er ist bis spätestens 09.00 Uhr am Strassenrand zu deponieren. 

Informationen

über Hauskehrichtabfuhr, Grüngutentsorgung, Häckseldienst, Sammelstellen (Altglas, Weissblech, Aluminium, Kunststoff, Oel, usw.), Metallabfuhr, Sonderabfälle finden Sie auf unserem Abfallkalender (link unten).

Für die Organisation der Sammlungen und Abfuhren von Hauskehricht, Karton, Papier Styropor, Altmetall und Sonderabfällen, der Glas-, Alu/Blech- und Nespressokapselsammlungen sowie der Altöl- und Kadaverabfuhr ist der Oberbaselbieter Abfallverband zuständig. Fragen und Reklamationen sind direkt an die Geschäftsstelle des Verbandes (email: info@obav.ch) zu richten. Weitere Infos zum OVAV finden Sie auf dessen homepage: www.obav.ch

Öffnungszeiten Sammelstellen (Altglas, Weissblech, Aluminium, Kunststoff, Oel, usw.)
Werktags: 07.00 - 20.00 Uhr

Abfall vermeiden

Seit 2020 steigt die in den Gemeinden gesammelte Siedlungsabfallmenge wieder an.

Diverse Abfall-Vermeidungsprojekte zeigen auf, wie Abfall vermieden werden kann:

www.reparaturführer.ch
www.savefood.ch

Abfall-Grundgebühr

Per 01.01.2024 wurde eine jährliche Grundgebühr von Fr. 45.-- pro Haushalt eingeführt.

Kunststoffsammlung

Der OBAV arbeitet für die Kunststoffsammlung mit der Mohler GmbH, der EZB AG sowie der Inno-Recycling AG zusammen. 

 

 

Baugesuche, Kleinbaugesuche

Baubewilligungen werden in Tecknau in der Regel durch die kantonale Baudirektion in Liestal erteilt; Kleinbaugesuche durch die Gemeinde. 

Die Gesuche werden beim Bauinspektorat, Rheinstrasse 29 in Liestal entgegengenommen. Auf deren Homepage finden Sie auch alle Gesuchsunterlagen.

Zentrale Baugesuchs-Annahme

Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Begrenzung von Zusatzbeiträgen zur Ergänzungsleistung

In Heimen wohnende Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen können bei Bedarf allenfalls Zusatzbeiträge zur Ergänzungsleistung geltend machen.

Benützungsreglement für Gemeinderäumlichkeiten (inkl. Gesuchsformular)
Brunnenmeisterei

Unsere Brunnenmeisterei ist für alle Belange unserer Trinkwasserversorgung zuständig.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Armin Roth (079 674 62 06) oder Martin Mohler (079 523 29 97) in Verbindung.

Bürgergemeinde / Einbürgerungen

Für Fragen zur Bürgergemeinde, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Zum Gesuch um Einbürgerung sind die Formulare bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Feuerungskontrolle

Andreas Bichsel, Sonnenhof, 4460 Gelterkinden, sonnen.hof@bluewin.ch, 061 981 13 49

Forstrevier Farnsberg

Revierförster: Andreas Koch, info@forst-farnsberg.ch, Tel. 079 833 44 60

Forstrevier: Eiweg 2, 4461 Böckten

 

Friedensrichter

Friedensrichteramt Kreis 14

Felix Rentsch, Hauptstrasse 46, 4495 Zeglingen079 627 83 83felix.rentsch@vtxmail.ch
Michael Herrmann, Ebnetweg 42, 4460 Gelterkinden079 214 55 75mi.herrmann@gmx.ch
Identitätskarte / Pass

Ihre Identitätskarte ist abgelaufen oder läuft demnächst ab?
Eine Identitätskarte können Sie bei der Gemeindeverwaltung zu den Schalterstunden bestellen.

Mitzubringen sind: 

- alte ID-Karte
- neues Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
- Fr. 70.--/Erwachsene, Fr. 35.--/Kinder

Sie benötigen ebenfalls einen neuen Pass? 
Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft können ihre biometrischen Daten beim Passbüro Basel-Landschaft in Liestal (Mühlegasse 8) oder in Basel (Spiegelgasse 6) erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi (Pass und Identitätskarte) ausstellen lassen.

Der Erfassungstermin kann direkt online in Liestal oder Basel ausgewählt und reserviert werden. Es muss zwingend ein Termin vereinbart werden.

 

Informationen und Merkblatt zu "Gemeindenachrichten"
Jagdaufsicht

Jagdaufseher: Armin Roth, Hofackerrain 7, 4492 Tecknau, 079 316 29 49

Kanton Basel-Landschaft

Kantonale Dienstleistungen und Informationen

Kinder-und Jugenzahnpflege

Kinder im Schulpflichtigen Alter können von den Vergünstigungen der Kinder- und Jugendzahnpflege profitieren.

Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder von der Gemeindeverwaltung Tecknau.

Mietzinsbeiträge

Personen in prekären finanziellen Verhältnissen können unter Umständen Mietzinsbeiträge geltend machen.

Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft (MFK)
Pilzkontrolle, amtlich

Catherine Mueller, catherinemueller@expertenteam.ch, 076 412 08 11

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement)

Ein allfälliges Gesuch wäre beim Verein Tagesfamilien oberes Baselbiet einzureichen.

Wasser

Bei allfälligen Fragen gibt Ihnen Brunnemeister Armin Roth gerne Auskunft. Telefon 079 674 62 06, armin.roth@tecknau.ch

Planunterlagen erhalten Sie bei der GRG Ingenieure AG, Gelterkinden 061 985 89 89,  https://www.grgingenieure.ch/

Zivilstandsamt Basel-Landschaft
Zonenreglement- und Zonenplan Siedlung

Das Bauen in Tecknau richtet sich nach zwei Grundlagen:

  • das kantonale Baugesetz regelt alle Fragen rund ums Bauen mit Ausnahme der Grösse der Bauten
  • die kommunalen Bauvorschriften Zonenplan und Zonenvorschriften regeln die Grösse (Nutzung, Geschosszahl, Höhe, Länge etc.) der Baukörper 

(Bitte beachten Sie, dass der Zonenplan in Bezug auf Überbauung und Stand der ersten und zweiten Bauetappe nicht mehr auf dem neusten Stand ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Tecknau
Dorfstrasse 22
4492 Tecknau

Tel. 061 985 88 22
gemeinde@tecknau.ch


 

Montag
09.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
16.00 - 18.15 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung.