Im September 2026 finden die Sonderabfallsammlungen im OBAV-Gebiet statt.
Angaben finden Sie auf dem angefügten Informationsmerkblatt.
Im September 2026 finden die Sonderabfallsammlungen im OBAV-Gebiet statt.
Angaben finden Sie auf dem angefügten Informationsmerkblatt.
In der Kalenderwoche 38 werden in Tecknau die periodischen Schutzraumkontrollen durch den Zivilschutz Oberes Baselbiet durchgeführt.
Angaben finden Sie auf der angefügten Vorankündigung.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.
neue zusätzliche Massnahme:
Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.
gilt weiterhin:
Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen (Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet erlaubt).
Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
Der Kantonale Führungsstab informiert:
Wegen der anhaltenden Trockenheit führen viele Bäche im Oberbaselbiet kaum noch Wasser. In mehreren Abschnitten wurden Bäche abgefischt. Viele Fische und sonstige Wasserlebewesen sind schon verendet. Die Situation wird sich voraussichtlicht weiter verschärfen.
Bitte gehen Sie sparsam mit dem Trinkwasser um!
Verzichten Sie auf:
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Kantonaler Führungsstab: Verfügung vom 23. Juli 2026
neue zusätzliche Massnahme:
Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Waldbrandgefahr:
Gemeindeverwaltung Tecknau
Dorfstrasse 22
4492 Tecknau
Tel. 061 985 88 22
gemeinde@tecknau.ch
Montag
09.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch
16.00 - 18.15 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.
Sozialberatung jeweils
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr