Gemeindeverwaltung Tecknau

Aktuelles

September 2026

Nachschiesskurs 2026
07.09.2026

August 2026

Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit
31.08.2026

Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage entspannt sich die Lage im Kanton Basel-Landschaft teilweise. 

Ab 28. August 2026, 12:00 Uhr, wird das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. 
Im Wald und am Waldrand (200 Meter) gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Aufgehoben werden ausserdem das Parkierverbot sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.
 

Nutzungsperiode 2026/2027 - Holzschläge für nicht betriebsplanpflichten Waldeigentum
26.08.2026
Sonderabfall Sammeldaten 2026
25.08.2026

Im September 2026 finden die Sonderabfallsammlungen im OBAV-Gebiet statt.

Angaben finden Sie auf dem angefügten Informationsmerkblatt.

Gemeindenachrichten August 2026
20.08.2026
Vorankündigung Zivilschutzkompanie Oberes Baselbiet - Schutzraumkontrollen
19.08.2026

In der Kalenderwoche 38 werden in Tecknau die periodischen Schutzraumkontrollen durch den Zivilschutz Oberes Baselbiet durchgeführt.

Angaben finden Sie auf der angefügten Vorankündigung.

Juli 2026

aktuelle Massnahmen zur Trockenheit
31.07.2026

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.
 

neue zusätzliche Massnahme:
Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.
 

gilt weiterhin:
Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen (Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet erlaubt).
Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.

 

Wassersparen für den Gewässerschutz
17.07.2026

Der Kantonale Führungsstab informiert:

Wegen der anhaltenden Trockenheit führen viele Bäche im Oberbaselbiet kaum noch Wasser. In mehreren Abschnitten wurden Bäche abgefischt. Viele Fische und sonstige Wasserlebewesen sind schon verendet. Die Situation wird sich voraussichtlicht weiter verschärfen.
Bitte gehen Sie sparsam mit dem Trinkwasser um!

Verzichten Sie auf: 

  • Bewässern von Rasenflächen
  • Auffüllen von Schwimmbecken
  • Abspritzen von Vorplätzen oder Waschen von Autos mit dem Gartenschlauch

Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Tecknau
Dorfstrasse 22
4492 Tecknau

Tel. 061 985 88 22
gemeinde@tecknau.ch

 

 

 


 

 


 

Montag
09.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
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oder nach telefonischer Vereinbarung.

 

Sozialberatung jeweils 

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr