Kantonaler Führungsstab: Verfügung vom 23. Juli 2026
neue zusätzliche Massnahme:
Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Waldbrandgefahr:
- Das Abbrennen von jeglich Feuerwerkskörpern ist verboten.
- Es ist verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren.
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
